Hoholz in den Gebietsreformen von 1808 und 1969

Von Carl J. Bachem

Die Ortschaft Hoholz nimmt in unserem engeren Raum geschichtlich eine Sonderstellung ein. Das hat einerseits mit ihrer exponierten Lage auf der Nordterrasse des Siebengebirgsausläufers oberhalb von Pleisbach-, Sieg- und Rheintal zu tun, andererseits wohl auch mit der Bodenbeschaffenheit ihrer Gemarkung. Diese weist nur eine geringe Eignung für landwirtschaftliche Zwecke auf, was wiederum zur ausgedehnten Bewaldung mit dem „Großen Busch“ und „Birlinghovener Wald“ geführt hat.

Es liegt die Annahme nahe, dass Hoholz, dessen Namen wir zum ersten Mal am Ende des 16. Jahrhunderts erfahren, zunächst lediglich eine Rodung im Wald gewesen sein mag: oben hoch im Holz (1593 „am hohen Holz“). Waldbauern und Forstleute könnten die ersten Siedler gewesen sein. Später, als die Nachfrage nach der om Berg anstehenden Braunkohle als häusliches Brennmaterial stieg, könnten sie sich auf deren Abbau spezialisiert haben. Die Berufsangabe „Köhler“ – in der Bedeutung als „Kohlenleute“ (nicht als Holzkohlenhersteller) – erscheint für Männer aus Hoholz urkundlich zunehmend häufiger, zum ersten Mal in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Zu einem typischen rheinischen Bauerndorf jedenfalls, wie es die Nachbarortschaften ringsherum sind oder waren, hat sich Hoholz nie entwickeln können.

 

 

Hähnchen und Geilingen

 

Lange vor der Gründung von Hoholz hatten schon der Hof Ettenhausen, der Heiderhof sowie eine Reihe von Höfen in Ungarten und Vinxel sowie in Nieder- und in Oberholtorf bestanden. Selbst in unmittelbarer Nähe der späteren Hoholzer Waldsiedlung gab es bereits zwei Güter, eines an ihrer Ostseite, von dem der heutige Name „Hähnchen“ herrührt, und ein zweites an ihrer Westseite, das dem Ort Gielgen seinen Namen gegeben hat. Es ist anzunehmen, dass sie mit ihrer jeweiligen Feldmark das große Waldareal auf der Höhe umrahmt haben. Die meisten der Höfe gehörten – bis zur Säkularisation von 1803 - geistlichen Einrichtungen, also Klöstern und Stiften. So auch der Hof im Hähnchen, nämlich dem Kloster Merten an der Sieg, wie desgleichen auch der Hof in Gielgen, der dem Stift Schwarzrheindorf zugehörig war. Die Höfe waren an Halbwinner („Halfen“) verpachtet, die zu bestimmten Daten, über das Jahr verteilt, ihrer geistlichen Grundherrschaft den „Zehnt“ abzuliefern hatten.

 

Der Gutshof Hähnchen wird bereits 1327 als „yn dem Hagene“ (hagen= einhegen, umzäunen) bezeugt. Ein Name, der die heute gängige Deutung als falsch erkennen lässt. Vor dem Kloster Merten war die Besitzerin des Hofes die Burg Birlinghoven gewesen, weshalb seine Liegenschaften bis heute nicht Teil der Gemarkung Hoholz, sondern Teil der Gemarkung Birlinghoven sind. Dies hatte Auswirkungen bis zur kommunalen Gebietsreform von 1969, durch die Hoholz nach Bonn, das Partikel Hähnchen aber qua Birlinghoven nach Sankt Augustin gerieten.

Eine gewisse Parallele mag zum Gielgener Hof bestehen. Schon 1172 erscheint in den Schwarzrheindorfer Stiftsakten ein „Geilinger“ Lehen, dann erneut 1544. Im 17. und 18. Jahrhundert berichten die Akten ausführlich von der Gerichtsbarkeit des Schwarzrheindorfer Stifts über sein Gielgener Besitztum, das sich im übrigen wohl auch auf Roleber erstreckt haben muss. Inwieweit dieses Lehen identisch mit der Grundlage für einen, insbesondere aus dem 19. Jahrhundert bekannten „Gielgenzehnt“ ist, also einer Abgabe, die auf Grundbesitz in der Gemarkung von Gielgen basiert, ist bisher ungeklärt. Eine nähere Untersuchung darüber wie auch über den Großen Busch, an dem das Stift Vilich gewisse Rechte hatte, dürfte interessante Aufschlüsse nicht zuletzt zur Geschichte von Hoholz bringen.

Auch wie es mit den Gebietszugehörigkeiten der Orte in der Höhenlage im Mittelalter und der beginnenden Neuzeit bestellt war, bedarf noch der Erforschung. Die erste Klarheit darüber gewinnen wir erst mit der sogenannten napoleonischen Gebietsreform, die genau zwei Jahrhunderte zurückliegt.

 

 

Hoholz gehörte zum Herzogtum Berg

 

Unsere Region hat seit dem Mittelalter zum Herzogtum Berg gehört, das vom Siebengebirge bis zur Ruhr reichte. Die Hauptstadt war Düsseldorf. So war es auch der Herzog von Berg gewesen, der beispielsweise Pützchen die klösterliche Errichtung der Wallfahrts-stätte und Oberkassel die gesicherte Fortführung der frühen evangelischen Gemeinde gewährte. Nicht zum Herzogtum Berg gehörte allerdings das Vilicher Ländchen des dortigen Freiadeligen Damenstiftes, das – aus Hoholzer Sicht - von Vilich-Müldorf nord-westlich die Sieg entlang bis an den Rhein und südwestlich im Zuge der Siegburger Straße bis an die heutige Kennedybrücke reichte. Innerhalb der Herrlichkeit Vilich lag wiederum, wie eine Insel, die eigenständige Herrlichkeit des ebenfalls Freiherrlichen Damenstiftes Schwarzrheindorf, die Gensem und die wenigen Häuser auf der heutigen Dixstraße („om Dix“) umfasste. Beide Stifte wurden im Vorgriff auf die Säkularisation bereits 1802 aufgelöst. Zunächst vier Jahre lang von dem Fürsten von Nassau-Usingen in (Wiesbaden-)Biebrich regiert, wurden aber auch sie 1806 in das Herzogtum Berg integriert – das inzwischen zum Großherzogtum avanciert war. Damit gehörte die Bevölkerung unserer Region auf der rechten Rheinseite zum ersten Mal einem einzigen, gemeinsamen Staat an.

 

 

Mit den Franzosen kamen auch die Reformen

 

Dieses Großherzogtum Berg war nach der Französischen Revolution von 1789, als die Franzosen 1794 bis zum Rhein vordrangen und diesen schließlich 1801 zur französischen Staatsgrenze erklärten, zunächst ein französischer Satellitenstaat geworden, bis Napoleon schließlich 1808 höchstselbst die Macht darin übernahm. Mit einer Reihe folgenschwerer Gesetze begann er, Berg zu einem „modernen“ Staatswesen nach dem Vorbild der Französischen Republik umzugestalten. So wurde das Lehnswesen abgeschafft mit der Folge, dass die kleinen Ackerer in den Dörfern vom Frondienst frei waren. Beispielsweise mussten die Leute von Gielgen und Roleber nun keine Hand- und Spanndienste mehr für die Äbtissin von Schwarz-rheindorf leisten; ähnlich mag es für die Waldbauern im Vilicher Großenbusch gewesen sein. Auch das Steuerwesen erfuhr eine grundlegende Umgestaltung, und die Frankenwährung wurde eingeführt, was der Verwirrung im Münzwesen ein Ende setzte. Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches „Códe Napoleon“ schließlich konnte die unterschiedliche und oft willkürliche Justiz der ehemaligen bergischen Untergerichte beendet werden. Eine Post wurde etabliert, das Schulwesen reorganisiert. Und vieles weitere mehr. Vor allem blühten auch Handel und Verkehr mächtig auf.

Voraussetzung dafür waren nicht zuletzt zwei von Kaiser Napoleon im Herbst 1808 persönlich unterzeichnete Gesetze: das „Dekret über die Eintheilung des Großherzogtums Berg“ vom 14. November 1808 sowie das „Dekret, die Verwaltungsordnung des Großherzogtums Berg enthaltend“ vom 18. Dezember 1808.

Das erste Gesetz führte zu einer straffen Durchgliederung des gesamten Staatsgebietes von der Spitze bis hinab zu den Kommunen, das zweite bestimmte detailliert die Verwaltungsorganisation. Mit dem November-Dekret wurde unser Raum in seiner Gesamtheit Teil des „Departements Rhin“ (Rhein) und darin wiederum des „Arrondissements (Köln-)Mülheim“. Eine Stufe darunter fanden sich für unseren Raum zwei „Kantone“, Königswinter und Hennef, denen wiederum - gebietlich neu zugeschnittene - „Gemeinden“ („Mairien“) zugeordnet wurden. Diese Errichtung neuer kommunaler Gebilde nahm auf die überkommenen Strukturen oft genug keine Rücksicht. So auch nicht im Bereich der Ortschaften om Berg. Denn während Gielgen und Roleber, die zuvor in Richtung Vinxel und Stieldorf orientiert waren, erstmals in ihrer Geschichte mit den Talsiedlungen Holzlar und Kohlkaul zusammengefügt und der neu gebildeten Mairie Menden zugeschlagen wurden, kam Hoholz - wie auch Ungarten, Ettenhausen und Vinxel - zusammen mit Stieldorf zur Mairie Oberpleis. Auch die Zuordnung zu den „Kantonen“ war unterschiedlich. Während die Mairie Menden (wie auch die Mairien Vilich (Beuel) und Oberkassel) Teil des Kantons Königswinter wurde, kam die Mairie Oberpleis zum Kanton Hennef.

 

 

1808 fand Hoholz amtlich keine Berücksichtigung

 

In dem Gebietsgesetz vom 14. November sind sämtliche bis dato bestehenden Honschaften einzeln aufgeführt und individuell den neugegründeten Mairien zugeordnet. „Honschaften“ waren die bis dato in ihrer - wenn auch begrenzten - Selbstverwaltung gewissermaßen eigenständigen Ortschaften. Aus dem vormaligen Amt Löwenberg werden unter anderen die Honschaften Oberkassel, Küdinghoven, Pützchen, Bechlinghoven und Holtorf genannt, aus dem vormaligen Amt Blankenberg unter anderen die Honschaften Holzlar, Hangelar, Niederpleis und Birlinghoven sowie Stieldorf und Vinxel. Nicht erwähnt aber werden hier Ungarten, Ettenhausen, Roleber und Gielgen und auch nicht Hoholz und Hähnchen; sie galten nicht als Honschaften.

Im Zusammenhang mit den beiden genannten Dekreten von 1808 wird indessen im offiziellen Gesetzesbulletin des Großherzogtums ein „Alphabetisches Verzeichniß der Ortschaften des Großherzogthums Berg“ veröffentlicht, in dem „fehlende“ Siedlungen namentlich aufgeführt sind mit zugleich der jeweils zugehörigen Mairie. Dort erscheinen nunmehr zwar Gielgen und Roleber als eigenständige „Ortschaften“ (zugehörig zur Mairie Menden), dennoch aber beispielsweise nicht Hoholz und die Einzelhöfe von Ettenhausen und Ungarten. Analog zur Behandlung von Hähnchen wird man auch diese Siedlungen wie selbstverständlich als Teile von Stieldorf beziehungsweise Vinxel betrachtet haben. Hoholz war damit sozusagen automatisch Teil der Gemeinde Stieldorf, die ihrerseits Teil der Mairie Oberpleis geworden war; bis 1969 sollte sie es bleiben.

 

Einen guten topographischen Überblick unserer Gegend in jener Zeit bietet das Blatt 35 („Siegburg“) aus dem von-Müfflingschen Karten-werk von 1819 (sog. Tranchot-Müffling), systematischen Landesaufnahme unserer Gegend überhaupt. (Vergleiche die Abbildung am Ende dieses Beitrags).

 

 

1969 wird Hoholz Teil der Stadt Bonn

 

Mit der Gebietsreform Napoleons wurde die aus dem Mittelalter überkommene hoheitsmäßige Zersplitterung der Ortschaften om Berg nunmehr auch auf kommunaler Ebene gesetzlich verankert: Gielgen und Roleber kamen verwaltungsmäßig, wie gesagt, zu Holzlar; Hoholz aber kam zu Stieldorf und Hähnchen zu Birlinghoven. Ähnlich war es im Holtorfer Bereich: Nieder- und Oberholtorf wurden Teil der Samtgemeinde Vilich, während Ungarten und Ettenhausen zu Stieldorf gehörten. Vilich (das später zu „Beuel“ wurde) gehörte zum Landkreis Bonn, Holzlar und Stieldorf zum Siegkreis. Diese Ordnung sollte rund 160 Jahre lang Bestand haben, bis die große Gebietsreform des Bonner Raumes von 1969 die Gemeinden om Berg gemeinschaftlich – wie auch die Talgemeinde Holzlar - Teil der (neuen) Stadt Bonn werden ließ. Da Birlinghoven, das zuvor zur Gemeinde Stieldorf gehört hatte, zur neuen Stadt Sankt Augustin gelangte, wurde auch seine Außensiedlung Hähnchen nicht der Stadt Bonn, sondern der Stadt Sankt Augustin zugeschlagen.

Diese bislang letzte Gebietsreform entsprach einem „Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn“, das am 3. 9. 1968 von der SPD/FDP-Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht und von diesem in dritter Lesung am 13. 5. 1969 mit den Stimmen von SPD und FDP, aber gegen die Stimmen der CDU beschlossen worden war. Am 10. Juni 1969 wurde es veröffentlicht.

Durch die Hauptstadtfunktion waren der vergleichsweise kleinen Stadt Bonn gewaltige strukturelle Aufgaben zugefallen, die sie angesichts der herkömmlichen Verhältnisse nur unzureichend zu lösen im Stande war. Insbesondere musste auch der enorme Siedlungsdruck auf die Randgemeinden in geordnete Bahnen gelenkt werden. Das galt nicht zuletzt auch für den Hoholzer und Holzlarer Raum. Daher war eine Neuordnung der kommunalen Strukturen des gesamten Bonner Großraums unabdingbar geworden.

 

Anders als 1808 waren an dieser Reform ganz wesentlich auch die Bürger beteiligt. Diese votierten sehr unterschiedlich; insbesondere die Neubürger tendierten deutlich stärker in Richtung Beuels und Bonns als die Alteingesessenen, die eher einem Verbleiben im gewohnten Kommunalverband, konkret: in einer zur Stadt zu erhebenden Gemeinde Menden (Sankt Augustin) den Vorzug gaben. In einer „Volksabstimmung“ der Gemeinde Holzlar stimmten denn auch rund 70 Prozent der wahlberechtigten Bürger für eine kommunale Partnerschaft mit der selbstständigen Stadt Beuel – woraus im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens allerdings ein Anschluss an die neue Stadt Bonn erwuchs mit einer Untergliederung in Form des Stadtbezirks Beuel, dem im übrigen auch Oberkassel zufiel. Hoholz selbst wurde dabei einfach „mitgezogen“ - wie auch Ungarten und Ettenhausen. Die lokalstrukturellen Verhältnisse ließen eine andere Lösung überhaupt nicht zu – die freilich von der Mehrheit der Bürger auch gar nicht gewollt war. Damit wurde Hoholz Teil der Bundesstadt Bonn, vor nunmehr genau 40 Jahren.

 

 

Gebietsreformen auch im kirchlichen und
im schulischen Sektor

 

Anders als im kommunalen Sektor verliefen die Strukturveränderungen im kirchlichen und schulischen Bereich.

Während die Pfarrgemeinde St. Peter Vilich, bekanntlich eine der ältesten in unserem Raume, seit frühester Zeit unter anderen Hangelar, Holzlar und Kohlkaul, Bechlinghoven und Pützchen umfasste, war ihr auf der Bergseite die Pfarrgemeinde St. Margaretha Stieldorf benachbart. Alle Siedlungen om Berg, also von Hähnchen über Hoholz, Gielgen, Roleber und Ettenhausen bis Ungarten, waren Teil Stieldorfs, während Nieder- und Oberholtorf zur Pfarre St. Gallus Küdinghoven, einer Vilicher Tochtergründung, gehörten. 1906 wurden Pützchen (U. l. Frau vom Berge Karmel / St. Adelheid) und 1911 Hangelar (St. Anna) zu eigenständigen Kirchengemeinden erhoben. 1955 folgte Holzlar mit Kohlkaul und dem erst junggegründeten Heidebergen (Christkönig). Von den Ortschaften om Berg wurden Gielgen und Roleber, die ja seit 1808 bereits Teil der zivilen Gemeinde Holzlar gewesen waren, nun auch Teil dieser neuen Pfarrei, während Hoholz erst 1970 hinzukam. Ungarten und Ettenhausen wurden gleichfalls erst in den 1970er Jahren von Stieldorf ausgepfarrt und der Gemeinde St. Antonius Holtorf angeschlossen.

Die Protestanten in Holzlar und den Dörfern om Berg gehörten zunächst zur alten evangelischen Gemeinde von Oberkassel. 1967 wurde die evangelische Gemeinde Holzlar („Pfarrbezirk Bonn-Holzlar“) errichtet, der von Anfang an auch Gielgen und Roleber angehörten, die ihrerseits ab 1957 St. Augustin und zuletzt Hangelar zugeordnet gewesen waren. Am 1.1.1972 trat auch Hoholz bei, das von 1956 an zur Gemeinde Oberpleis gehört hatte. 1972 errang die Evangelische Kirchengemeinde Holzlar ihre volle Selbständigkeit.

 

Komplizierter liegen die Verhältnisse bei den Schulbezirken. Einerseits sticht Hoholz aus den übrigen Ortschaften dadurch heraus, dass dort bereits für das Ende des 18. Jahrhunderts von einer Art Privatschule berichtet wird, die ein gewisser Peter Rodental (oder Raderschatt) betrieben haben soll. Während nach der Gebietsreform von 1808 die Kinder von Hoholz in die Schule in Stieldorf gingen, mussten die Kinder von Gielgen und Roleber natürlich die zuständige Schule ihrer neuen Gemeinde/Mairie Menden besuchen, und die war zunächst, seit 1811, die von Hangelar. Erst 1845 wurden sie zu dem weit näheren Stieldorf zugelassen; dafür hatte ihre Gemeinde an die Schulgemeinde Stieldorf einen gewissen Ausgleich zu entrichten. Für die Hoholzer Kinder stand einerseits ab 1819 die in jenem Jahr errichtete Stieldorfer Schule in Rauschendorf bereit. Aber andererseits soll in Hoholz zusätzlich eine weitere Privatschule betrieben worden sein, gewissermaßen illegal, und zwar von einem Wilhelm Schrattenholz (der vor allem mit seinen Berichten über die Prophezeiungen des „Spillbähn“ weithin Aufsehen erregte). Dieser mag nicht zuletzt auch deshalb Zulauf gehabt haben, weil im Laufe der Zeit der Rauschendorfer Schulraum immer enger wurde. Aus diesem Grunde und wegen der weiten Schulwege – von Holzlar nach Hangelar beziehungsweise von Gielgen und Roleber nach Stieldorf – kam es schließlich zur Errichtung einer eigenen Schule für die Gemeinde Holzlar am Ortsrand von Holzlar. Nach dem Willen der Bürger von Gielgen und Roleber sollte das Schulhaus „zwischen Roleber und Holzlar“ entstehen. In zwei Klassenräumen wurden insgesamt 116 Kinder aus Holzlar, Gielgen und Roleber unterrichtet. (Die Kinder von Kohlkaul mussten, noch bis 1932, nach Hangelar). Die Kinder von Hoholz blieben weiterhin nach Stieldorf eingeschult. Erst 1969, ausgelöst durch die kommunale Neuordnung dieses Jahres, wurden auch die Kinder von Hoholz nach Holzlar umgeschult. Eine eigene (Grund-)Schule „Om Berg“ gibt es seit 1970.

 

 

Fazit

 

Die aus dem Mittelalter überkommenen Strukturverhältnisse om Berg wurden durch die napoleonischen Reformen des Jahres 1808 auf eine neue, veränderte Basis gestellt: Hoholz verblieb bei Stieldorf und Hähnchen bei Birlinghoven, während aber Gielgen und Roleber nach Holzlar kamen. Kirchlich indessen verblieben alle Ortschaften und Gehöfte bei St. Margaretha in Stieldorf, die Protestanten bei der Mutterpfarrei in Oberkassel. Die Schulbezirke dagegen entsprachen wiederum den neuen Kommunalbezirken; gleichwohl kam es in der Folge zu abweichenden, unterschiedlichen Regelungen. Die Kinder von Gielgen und Roleber mussten zunächst nach Hangelar, durften dann wieder zur Stieldorfer Schule zurück, um schließlich in Holzlar eingeschult zu sein.

 

Nach rund 160 Jahren wurde die Reform von 1808 im Rahmen der sogenannten Kommunalen Neuordnung von 1969 einer grundlegenden Änderung unterzogen. Was unter Napoleon vor 200 Jahren begann, fand also vor 40 Jahren mit der Bildung Großbonns, das alle Ortschaften om Berg, also Hoholz, Gielgen und Roleber, einschließlich Ettenhausen und Ungarten (alle aus dem ehemaligen Siegkreis), sowie auch Nieder- und Oberholtorf (aus dem ehemaligen Landkreis Bonn) umfasst, seinen heutigen Abschluss.

 

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© Carl Jakob Bachem

Finkenbergstr. 63, 53227 Bonn

 

 

 

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